AGB – OctoGate IT Security Systems GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen der OctoGate IT Security Systems GmbH, Deutschland

§1 Geltungsbereich / Vertragsschluss

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der OctoGate IT
Security Systems GmbH (im Folgenden „OctoGate“ genannt, Friedrich-List-Str. 42, 33100 Paderborn, Sitz der
Gesellschaft: Paderborn, Registergericht: Amtsgericht Paderborn, HRB 9944). Sie gelten auch für sämtliche zukünftigen
Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und OctoGate.
1.2 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die OctoGate nicht an, es
sei denn, sie hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.3 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde unser Angebot angenommen hat. Das Angebot und die Annahme
erfolgen in Textform. Ein Vertrag kommt ansonsten zustande, wenn der Kunde ein Angebot im Rahmen einer
verbindlichen Bestellung abgibt und die Annahme durch uns ausdrücklich erklärt wird oder mit Ausführung der
Bestellung erfolgt.

§ 2 Leistungsumfang

2.1 Im Rahmen der Installation sind wir berechtigt, die Spezifikation einzelner an den Kunden gelieferter Komponenten
zu ändern, soweit diese Änderungen zweckmäßig und dem Kunden zumutbar sind.
2.2 Die von uns geschuldete Leistung bei Erstellung von Internet-Sicherheitslösungen (nachfolgend „Software“
genannt) sowie die von uns vertriebene Hardware zielt darauf, das Eindringen durch unbefugte Dritte in das Datennetz
des Kunden nach dem zum Zeitpunkt unserer Leistungserbringung gültigen Stand der Technik zu erschweren. Eine
100%ige Sicherheit vor dem Eindringen Dritter in das Datennetz des Kunden kann nach dem Stand der Technik nicht
geleistet werden. Leistungsinhalt ist daher nicht die Verhinderung des Eindringens von unbefugten Dritten in das
System des Kunden, sondern lediglich die Erschwerung des Eindringens.
2.3 Auf Wunsch des Kunden weisen wir ihn bzw. seine Mitarbeiter in die Benutzung der gelieferten und installierten
Systeme ein. Soweit dies nicht ausdrücklich anders vereinbart ist, sind Einweisung und Schulung nicht im Preis für
Lieferung enthalten, sondern vom Kunden gesondert zu vergüten.
2.4 Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrags einschließlich
Nebenkosten das Eigentum der OctoGate IT Security Systems GmbH.

§ 3 Angebote, Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Alle Preise verstehen sich als Endpreise in Euro inklusive der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit nicht
ausdrücklich anders vereinbart, schließen die Preise Zölle, Abgaben, Transport, Verpackung und Versicherung nicht ein.
3.2 Die Lieferung von Hardwarekomponenten sowie Produkten, bei denen wir als Wiederverkäufer auftreten, erfolgt
ausschließlich gegen Vorkasse. Die Lieferung von eigenen Softwarekomponenten erfolgt innerhalb von 7 Kalendertagen
nach Rechnungsstellung.
3.3 Der zu zahlende Betrag ist innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Als
Zahlungstag gilt der Tag, an dem der Verkäufer über das Geld verfügen kann. Ein Skontoabzug ist nur gemäß
schriftlicher Vereinbarung zulässig, auch in diesem Fall nur dann, wenn keine älteren, fälligen Rechnungen noch
unbeglichen sind.
3.4 Alle Zahlungen sind frei von Bankspesen oder sonstigen Abzügen auf unser in der Rechnung bezeichnetes Konto zu
leisten.
3.5 Alle Angebote der OctoGate sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als
verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Annahmeerklärungen und sämtliche
Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der OctoGate.
3.6 Servicegebühren sind für eine bestimmte Abrechnungsperiode festgelegt (z.B. pro Quartal) und fallen ab der
Inbetriebnahme/Installation an.

§ 4 Lieferung, Installation und Betrieb

4.1 Liefertermine und Fristen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Fristen beginnen erst zu laufen, wenn über
sämtliche Einzelheiten der Ausführung der Lieferung oder Leistung Übereinstimmung erzielt ist und der Kunde die von
ihm zu beschaffenden Informationen und Unterlagen beigebracht hat. Unterbliebene Mitwirkungshandlungen sowie
Änderungswünsche des Kunden führen zu einer angemessenen Verschiebung der Termine bzw. Verlängerung der
Fristen.
4.2 Unabwendbare Ereignisse (zum Beispiel Krieg, Ausfall von Datenübertragungsverbindungen, Streik) sowie alle
sonstigen von uns nicht zu vertretenden Störungen oder Einwirkungen entbinden uns für die Dauer ihres Vorliegens
von der Liefer- und Leistungspflicht. Fristen und Termine werden hierdurch in angemessenem Umfang verlängert.
Soweit die Verzögerung dem Kunden unter angemessener Berücksichtigung unserer Belange nicht mehr zuzumuten ist,
ist er berechtigt, durch schriftliche Erklärung von dem Vertrag zurückzutreten.
4.3 Verzögert sich die Installation, weil Mitwirkungshandlungen des Kunden ausbleiben und hat der Kunde dies zu
vertreten, so hat er uns durch die Verspätung der Installation entstehende zusätzliche Kosten (zum Beispiel
Fahrtkosten für vergebliche Anfahrten) zu ersetzen.
4.4 Wir sind zu Teillieferungen und -leistungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

§ 5 Mitwirkungspflichten

5.1 Der Kunde ist im Rahmen des Zumutbaren zur angemessenen Mitwirkung bei der Installation der von uns
gelieferten Hard- und Softwarekomponenten verpflichtet. Soweit für die Installation erforderlich, hat der Kunde
Änderungen in der Hard- bzw. Softwareumgebung vorzunehmen. Während erforderlicher Testläufe und während des
Abnahmetests ist der Kunde persönlich anwesend oder stellt hierfür kompetente Mitarbeiter ab, die bevollmächtigt
sind, über Mängel, Funktionserweiterungen, Funktionskürzungen sowie Änderung der Programmstruktur zu urteilen
und zu entscheiden. Der Kunde stellt ferner ggf. erforderliche Testdaten zur Verfügung.
5.2 Soweit wir dem Kunden vor Abschluss der Installation Entwürfe, Programm-Testversionen oder ähnliches vorlegen,
hat er diese sorgfältig im Hinblick auf Besonderheiten seiner Systeme zu prüfen und uns auf daraus möglicherweise
entstehende Probleme hinzuweisen. Reklamationen oder Änderungswünsche sind bereits zu diesem Zeitpunkt
anzumelden, soweit sie erkennbar sind.

§ 6 Abnahme

6.1 OctoGate zeigt die Abnahmebereitschaft der Software durch Übergabe an den Kunden an.
6.2 Der Kunde wird die Software nach Übergabe unverzüglich daraufhin untersuchen und testen, ob diese im
Wesentlichen vertragsgemäß ist. Etwaige Mängel wird der Kunde OctoGate umgehend mitteilen.
6.3 Entspricht die Software im Wesentlichen den vertraglichen Bestimmungen, erklärt der Kunde die Abnahme. Diese
Erklärung erfolgt in Textform durch einen Freigabevermerk.
6.4 Geht in einer Frist von 3 Wochen nach Übergabe keine detaillierte schriftliche Mängelrüge von nicht unerheblichen
Mängeln ein, so gilt die abgelieferte Software als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese
Regelungen nicht.

§ 7 Gewährleistung

7.1 Wir leisten im Rahmen der folgenden Bestimmungen Gewähr dafür, dass die gelieferten Gegenstände und
erbrachten Leistungen zum Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder
die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mehr als nur
unerheblich mindern und dass etwa zugesicherte Eigenschaften vorhanden sind. Für nutzungsgemäßen Verschleiß und
Mängel, die durch unsachgemäßen Gebrauch sowie durch Nichtbeachtung der Hersteller-, Montage- oder
Bedienungsanweisung verursacht wurden, leisten wir keine Gewähr. Das Gewährleistungsrecht erlischt bei Eingriffen
oder sonstigen Manipulationen durch den Kunden oder von ihm beauftragten Dritte, es sei denn, er weist nach, dass
der von ihm geltend gemachte Mangel dadurch nicht verursacht worden ist.
7.2 Fehler der Internet-Sicherheitslösung können nach dem Stand der Technik nicht völlig ausgeschlossen werden.
Falls es Dritten gelingen sollte, in das Datennetz des Kunden einzudringen, stellt dies nicht notwendigerweise einen
Mangel der Software dar, da die Beschreibung der Softwarefunktion lediglich die Erschwerung des Eindringens Dritter
in das Datennetz des Kunden umfasst.
7.3 Mängel hat uns der Kunde schriftlich und so detailliert wie möglich anzuzeigen. Wir leisten – nach Wahl des Kunden –
Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung und übernehmen die zum Zweck der Nachbesserung anfallenden
Kosten (insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten). Der Kunde hat uns die Untersuchung und
Nachbesserung der beanstandeten Ware unverzüglich zu ermöglichen. Bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder
Ersatzlieferung ist der Kunde berechtigt, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags zu
verlangen. Wenn mehrere Gegenstände zu liefern oder Leistungen zu erbringen sind, kann Rückgängigmachung des
Vertrags nur hinsichtlich der mangelhaften Gegenstände bzw. Leistungen verlangt werden, es sei denn, die Gegenstände
bzw. Leistungen sind als zusammengehörend verkauft worden.
7.4 Den durch unberechtigte Mängelrügen entstandenen Aufwand und die verursachten Kosten bei der OctoGate trägt
der Kunde.
7.5 Die gelieferte Hardware hat eine Garantiefrist von vierundzwanzig Monaten ab Abnahme. Eine
Garantieverlängerung kann optional abgeschlossen werden. Falls kein Kaufbeleg vorgezeigt werden kann, gilt das
Herstellungsdatum des Produktes als Kaufdatum. Vom Garantieanspruch ausgenommen ist Hardware, die äußerliche
Beschädigung vorweist sowie Hardware, deren Garantie bereits abgelaufen ist und weder durch eine
Garantieverlängerung noch durch den Enhanced Support abgedeckt ist.
7.6 OctoGate behält sich vor, zur Reparatur von Produkten Ersatzteile oder Komponenten zu verwenden, die neu oder
neuwertig entsprechend dem jeweils üblichen Industriestandard sind. OctoGate hat das Recht, ein uneingeschränkt
funktionsfähiges Gebrauchtgerät als Austauschgerät zur Verfügung zu stellen, wenn dem Kunden zumutbar.
7.7 Erfolgt eine Lieferung im Austausch, so ist der Kunde verpflichtet, innerhalb einer Frist von 14 Tagen das
Austauschgerät an den vereinbarten Empfänger zu seinen Lasten zu senden. Entspricht das Austauschgerät nicht den
Bestimmungen, behalten wir uns vor, zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen.
7.8 Das Austauschgerät übernimmt den ursprünglichen Garantieanspruch des ausgetauschten Gerätes. Soweit die
Garantie nicht mehr greift, bestehen lediglich 90 Tage Garantieanspruch auf das Austauschgerät.

§ 8 Haftung

8.1 Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit entstehen, ist die Haftung
ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der OctoGate, eines von
dessen gesetzlichen Vertreters oder eines von dessen Erfüllungsgehilfen beruhen und das Verhalten auch keine
Verletzung von für den Vertragszweck wesentlichen Nebenpflichten ist.
8.2 Die Haftung für einen von OctoGate zu vertretenden Verlust von Daten oder Programmen ist zudem auf den
Schaden begrenzt, der auch eingetreten ist bzw. wäre, wenn der Benutzer seine Daten innerhalb angemessener
Intervalle gesichert hat bzw. hätte, mindestens jedoch einmal täglich.
8.3 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind oder ein
Mangel arglistig verschwiegen wurde.
8.4 Wir haften nicht dafür, dass von uns gelieferte Hard- und Software unterbrechungs- und fehlerfrei laufen, soweit
dies im Rahmen der bei der Inbetriebnahme von Datenverarbeitungsanlagen üblicherweise auftretenden Probleme
liegt. Der Kunde hat uns Fehler mit eindeutiger Beschreibung zu melden, damit wir den Hersteller oder Vorlieferanten
informieren können.
8.5 Die gesetzliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder eine sonstige zwingende gesetzliche Haftung bleibt
unberührt. Weitergehende als die in diesen Vertragsbedingungen ausdrücklich genannten Gewährleistungs- und
Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere wegen irgendwelcher Schäden
aus Beratung, Unterstützung bei der Einführung unserer Softwareprodukte, wegen Betriebsunterbrechung und
Nichtverfügbarkeit von Datenverarbeitungsanlagen oder Mängeln an Softwareprodukten, sind ausgeschlossen.
8.6 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist
ausgeschlossen. Bei der Zusicherung von Eigenschaften soll für solche Schäden grundsätzlich nicht gehaftet werden.

§ 9 Nutzungsrechte

9.1 OctoGate räumt dem Kunden mit der Übergabe der Software ein einfaches, räumlich und zeitlich unbegrenztes
Recht ein, diese nach dem im Vertrag vereinbarten Umfang für ausschließlich eigene Zwecke auf Dauer zu nutzen.
9.2 Weitergehende Rechte, insbesondere zur Vervielfältigung über das für die vertragsgemäße Nutzung notwendige
Maß hinaus, werden nicht eingeräumt. Der Kunde hat lediglich das Recht, das gelieferte Gesamtsystem zu veräußern,
sofern der Käufer in alle mit OctoGate abgeschlossenen Verträge und Vereinbarungen eintritt.
9.3 Die Anfertigung einer Sicherungskopie und die Vervielfältigung im Rahmen der üblichen Datensicherungen in
angemessener Anzahl durch den Kunden sind erlaubt.
9.4 Änderungen an der Software darf der Kunde nur nach der von OctoGate zuvor erteilten schriftlichen Zustimmung
vornehmen. Die Dekompilierung im Rahmen des § 69e UrhG bleibt gestattet. Die Rechte des Kunden aus §§ 69 d Abs.
2 und 3 UrhG bleiben ebenfalls unberührt.
9.5 An Entwürfen, Modellen, Skizzen u. ä. Arbeiten von OctoGate, die der Erarbeitung der endgültigen Software
dienen, werden dem Kunden keine Nutzungsrechte eingeräumt. Wünscht der Kunde eine Nutzung von Konzepten und
Ideen aus der Entwurfsphase, bedarf es für die Einräumung von Nutzungsrechten einer gesonderten Vereinbarung.
9.6 Der Kunde ist verpflichtet, sich nach besten Kräften darum zu bemühen, dass sämtliche Rechte von OctoGate,
beziehungsweise anderer Lizenzgeber, gewahrt bleiben. Er wird seinen Mitarbeitern und sonstigen Personen, die den
Zugang zum System haben, entsprechende Anweisungen erteilen und Vereinbarungen treffen, um seinen
Verpflichtungen nachzukommen.
9.7 OctoGate behält sich das Recht vor, mit der Software in den üblichen Medien zu werben und den Kunden als
Referenz zu nennen. Dies kann durch Abbildungen sowie über funktionsfähige Ausschnitte des Produktes geschehen.
9.8 Bis zur vollständigen Bezahlung der der OctoGate zustehenden Vergütung behält sich OctoGate das Recht vor, die
nach § 9 eingeräumten Nutzungsrechte des Kunden jederzeit ohne Frist und Ankündigung zu widerrufen.
9.9 Lizenzüberschreitung: Für den Fall, dass ein Produkt durch den Kunden oder aufgrund seines Verhaltens über das
lizenzierte Maß hinaus genutzt wird (z. B. wenn sich im Rahmen eines Audits beim Kunden herausstellt, dass ein
Einzelnutzer-Account von mehreren Nutzern geteilt wird), hat der Kunde sämtliche Schäden zu erstatten, die im
Zusammenhang mit der Lizenzüberschreitung entstanden sind oder entstehen. Zudem muss der Kunde fehlende
Produktsubtraktionen umgehend nachlizenzieren, um seinen vertraglichen Verpflichtungen wieder nachzukommen.

§ 10 Geheimhaltung und Datenschutz

10.1 Der Kunde ist verpflichtet, nicht öffentlich zugängliche Informationen über alle Hard- und Softwarekomponenten,
unserer Internet-Sicherheitslösungen sowie schriftliche und mündliche Informationen über unsere Geschäftstätigkeit,
die er im Rahmen der Durchführung dieses Vertrags erlangt, geheim zu halten und alle angemessenen Vorkehrungen
zum Schutz geheimhaltungsbedürftiger Informationen und Unterlagen vor unberechtigter Weiterleitung, Wiedergabe
oder Gebrauch zu treffen.
10.2 Für die Einhaltung sämtlicher datenschutz- und betriebsverfassungsrechtlicher Bestimmungen in seinem Betrieb
ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
10.3 OctoGate verwendet die vom Kunden zum Zwecke der Bestellung der Waren angegeben persönlichen Daten (wie
z.B. Name, Anschrift, Zahlungsdaten) ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrags. Die Kundendaten
werden außer zum Zwecke der Vertragsdurchführung nicht an Dritte weitergegeben. Mit der vollständigen Abwicklung
des Vertrags, wozu auch die vollständige Zahlung des vereinbarten Kaufpreises gehört, werden die Kundendaten,
soweit eine Aufbewahrung nicht aus gesetzlichen Gründen notwendig ist, gelöscht, sofern der Kunde einer weiteren
Verarbeitung und Nutzung der Kundendaten nicht ausdrücklich eingewilligt hat. Der Kunde kann jederzeit unentgeltlich
die gespeicherten Daten bei OctoGate abfragen, ändern oder löschen lassen. Etwaig erteilte Einwilligungen können
jederzeit widerrufen.

§ 11 Abtretung

Die Abtretung sämtlicher Ansprüche des Kunden gegen uns an Dritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit unserer
ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

§ 12 Service / Support

12.1 Der Update Service ist verpflichtend und beinhaltet automatische Firmware-Updates und zeitnahe Updates der
Viren-Signaturen. Berechnung erfolgt wahlweise jährlich oder quartalsweise im Voraus.
12.2 Der Managed Service schließt den Update Service ein und beinhaltet zusätzlich Herstellersupport per Telefon und
E-Mail. Berechnung erfolgt wahlweise jährlich oder quartalsweise im Voraus an den Käufer. Die Service Levels lassen
sich auf ein höherwertiges Paket upgraden. Voraussetzung ist der Abschluss eines Managed Service Vertrags.
12.3 Die Erreichbarkeit des Supports beschränkt sich auf Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:30 Uhr. Ausgenommen
sind gesetzliche Feiertage.
12.4 Wird die Erbringung von Supportdienstleistungen außerhalb der in Absatz 12.3 benannten Zeiten gewünscht, so
muss dies vom Kunden 2 Werktage im Voraus angemeldet werden. Die erbrachte Leistung wird a) Managed Service
Partnern gesondert mit 17,00 Euro netto und b) nicht Managed Service Partnern gesondert mit 34,00 Euro netto pro
angefangene 15 Minuten in Rechnung gestellt (siehe Preisliste Serviceübersicht!).
12.5 Für Sonderleistungen, wie Erstellung und Anpassungen von individuellen Netzwerklösungen per Telefon, E-Mail
oder Remote-Sitzungen durch den OctoGate 3rd-Level Support außerhalb des regulären Produktumfangs, erfolgt die
Berechnung der Dienstleistung nach Aufwand und nach der aktuellen Preisliste.

§ 13 Servicedauer, Kündigungsfrist

13.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt für Verträge über OctoGate IT Security Systems GmbH eine erstmalige Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Diese können mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des ersten Jahres gekündigt werden. Nach dem Ablauf des ersten Jahres verlängern sich der Update und der Managed Service jeweils automatisch um 3 Monate. Eine Kündigung kann unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Verlängerungszeitraumes erfolgen.
13.2 Das Kalenderjahr wird in vier Quartale eingeteilt. Das erste Quartal läuft vom 1. Januar bis zum 31. März, das zweite Quartal vom 1. April bis zum 30. Juni, das dritte Quartal vom 1. Juli bis zum 30. September und das vierte Quartal vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember. Hiernach bestimmt sich auch das Quartalsende: im ersten Quartal ist dies der 31. März, im zweiten Quartal der 30. Juni, im dritten Quartal der 30. September und im vierten Quartal der 31. Dezember.

§ 14 Salvatorische Klausel

14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrags
im Übrigen.
14.2 Diese Geschäftsbedingungen und die Verträge unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des Internationalen
Kaufrechts (CISG).
14.3 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen,
ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Hauptsitz der OctoGate IT Security
Systems GmbH, Paderborn, Deutschland. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in
Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

§ 15 Partnerprogramm

OctoGate Partner werden durch eine Zertifizierung berechtigt, OctoGate Produkte im Rahmen des Partnerprogramms
zu kaufen und wiederzuverkaufen.

Stand 06.07.2021